Woperso News - Darf mein Chef den Urlaub streichen?

Darf mein Chef den Urlaub streichen?



Der Sommer kommt, der Urlaub ist schon dafür eingereicht und dann will mein Chef diesen, schon Ende des Vorjahres eingereichten Urlaub kurzfristig verschieben - darf er das ? Die Reise war doch schon gebucht, was ist mit den Stornokosten? Dem ein oder anderen ist dies schon mal passiert, aber wie ist das nun? Geht das so einfach?

Im Entscheidungsbereich des Arbeitgeber liegt die zeitliche Festlegung des Urlaubs, der auch damit an die vorgenommene Urlaubserteilung gebunden ist.

Eindeutige Definition der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts:



Selbst bei frühzeitiger Urlaubsgewährung und einem sich nachträglich ergebenden Bedarf nach Urlaubsverlegung, z.B. wegen unerwarteter Auftragseingänge, allgemeiner Krankheitsausfälle oder sonstiger Engpässe, ist ein Widerruf des einmal genehmigten Urlaubs ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für den Rückruf des Arbeitnehmers aus einem bereits angetretenen Urlaub.

Ausnahmen sind nur in Notfällen möglich: Der Widerruf des erteilten Urlaubs kommt bei "Gefahr im Verzug" in Betracht, wie z. B. bei Katastrophen. Es muss sich um zwingende Situationen handeln, die keinen anderen Ausweg zulassen und bei Erteilung des Urlaubs nicht vorhersehbar waren. NICHT den Urlaubswiderruf berechtigende Situationen sind kurzfristig aufgetretene Produktionsengpässe, erhöhter Arbeitsanfall oder vorher organisierbare Vertretungsfälle.

Klauseln, die den Arbeitnehmer verpflichten, den Urlaub nicht anzutreten, sind ebenso unwirksam wie solche, nach denen der Urlaub nur unter Vorbehalt gewährt wird. Selbstverständlich können beide Seiten einvernehmlich den einmal festgelegten Urlaubszeitraum verlegen. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei Urlaubswiderruf zumindest die dadurch entstehenden Aufwendungen wie Storno- bzw. Umbuchungskosten oder saisonbedingte Aufschläge, ersetzen. In Streitfällen ist vom Urlaubsantritt abzuraten.

Darin könnte eine unrechtmäßige Eigenbeurlaubung mit der Konsequenz von Abmahnung oder Kündigung liegen, wenn tatsächlich ein betrieblicher Notfall vorliegt, der den Urlaubswiderruf rechtfertigt.

Übrigens: Der Arbeitgeber hat die Pflicht dem Arbeitnehmer den Urlaub sogar "aufs Auge zu drücken". Denn, er hat die sog. Sorgfaltspflicht einzuhalten, das bedeutet, der Arbeitnehmer MUSS sich erholen und entspannen. Ungern gesehen sind daher auch vom Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer während des Urlaubs nebenher gearbeitet wird. Der Arbeitnehmer soll sich während seines genehmigten Urlaubs mit neuen Kräften betanken, sich erholen vom stressigen Arbeitsalltag.



zurück zur News- Übersicht
Für Bewerber Du willst Dich neu orientieren,
verbessern oder Unternehmen auf
Dein Können aufmerksam
machen?
Für Unternehmen Sie haben offene Stellen zu besetzen?
Suchen Fachkräfte oder
benötigen Mitarbeiter mit
besonderen Qualifikationen?
Woperso - Informationen zu Berufen

Berufe

Alles über Berufsgruppen
und die dazugehörigen Berufe.
Woperso - Joblandkarte Deutschland

Joblandkarte

Industriekarte Deutschland.
Orte, Regionen und ihrer Industriebereiche.
Woperso - zu den Tipps

Tipps

Nützliche Tipps, Ratschläge rund um den Job, Berufswechsel und vieles mehr.
zu Woperso - News

Woperso News

Was gibt es neues bei Woperso?
zu Woperso - Über uns - Wopersoteam

Über uns

Das Team, unsere Arbeit, unsere Ziele.
Woperso kurz vorgestellt.
Woperso - Bezahlsysteme

Bezahlsysteme

Welche Möglichkeiten
der Bezahlung bieten wir?